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Inwiefern das AGG vor der Einstellung von Mitarbeitern beachtet werden muss

29/08/2017

Das AGG muss nicht nur im laufenden Arbeitsverhältnis, sondern bereits bei der Ausschreibung einer Stelle beachtet werden. Eine diskriminierende Stellenanzeige kann für den Arbeitgeber weitreichende finanzielle Folgen haben, da abgelehnte Bewerber Schadensersatzansprüche geltend machen können. Dann liegt es beim Arbeitgeber nachzuweisen, dass die Stellenbeschreibung nicht diskriminierend war und die sich bewerbende Person gerade nicht aufgrund von Diskriminierungsmerkmalen nicht eingeladen wurde. (mehr…)

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Anke Kuhn