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Ist die Privilegierung der Erwerberhaftung bei einem Betriebsübergang aus der Insolvenz bedroht?

19/11/2018

Bislang entspricht es der Rechtsprechung des BAG und der herrschenden Meinung, dass bei der Veräußerung eines Betriebs in der Insolvenz des Veräußerers § 613a BGB uneingeschränkt anwendbar ist, soweit es um den Schutz der Arbeitsplätze und die Kontinuität des Betriebsrats geht. Dies bedeutet insbesondere, dass die dem übergehenden Betrieb zuzuordnenden Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes auf den Betriebserwerber übergehen. Allerdings wird eine Einschränkung (mehr…)

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Dr. Michael Rein
Principal Counsel
Stuttgart