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Je höher das Honorar, desto selbständiger?

15/05/2017

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 31. März 2017 (Az.: B 12 R 7/15 R) entschieden, dass ein Heilpädagoge, der auf der Basis von Honorarverträgen als Erziehungsbeistand im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe weitgehend weisungsfrei tätig wird, als Selbständiger gilt. Tragender Grund der Entscheidung ist, dass sein Honorar deutlich über der Vergütung eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers liegt. Allgemeine Abgrenzung der (mehr…)

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