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Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber mittels einstweiliger Verfügung von einer Betriebsänderung abhalten? Auf die Lage kommt es an!

16/07/2018

Über geplante Betriebsänderungen (z.B. Stilllegungen, Verlagerungen), die wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer zur Folge haben können, hat ein Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmern den zuständigen Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplante Betriebsänderung mit diesem zu beraten. Dies ist die Kernaussage von § 111 BetrVG, der die Mitbestimmung bei Betriebsänderungen regelt. Die an sich einfach klingende (mehr…)

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Autoren

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Daniel Hennig
Counsel
Köln
Dr. David Poguntke