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Kein Abbau von Überwachungskameras auf Grundlage der DSGVO

21/12/2020

VG Mainz: Selbst bei datenschutzwidriger Kameraüberwachung bietet die DSGVO keine Grundlage für behördliche Anordnungen zum Abbau der jeweiligen Kamera.

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Martin Krings, B.A. (Bachelor of Arts)
Counsel
Köln