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Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mobilem Arbeiten

10/03/2021

Der Betriebsrat kann die Anordnung mobilen Arbeitens zum Schutz vor Infektionen am Arbeitsplatz nicht einstweilen verhindern, so das LAG Hessen.

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Dr. Anja Naumann, LL.M. (University of Edinburgh)
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Sven Groschischka
Counsel
Leipzig