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Keine Ausschlussfristen kraft allgemeiner Inbezugnahme im kirchlichen Arbeitsrecht

11/11/2019

Das Nachweisgesetz verpflichtet zu einer schriftlichen Niederlegung der „wesentlichen Arbeitsbedingungen″. Regelmäßig erfolgt dieser Nachweis durch Aushändigung eines schriftlichen Arbeitsvertrages. Für bestimmte Arbeitsbedingungen ist es dabei ausreichend, diese nicht wörtlich in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, sondern auf ihre Geltung zu verweisen. Das BAG hat sich nunmehr mit der Frage befasst, in welchem Umfang eine solche Verweisung für Ausschlussfristen zulässig ist, die in (mehr…)

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Dr. Sören Langner, LL.M.
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