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Kirchliche Arbeitgeber – Entschädigungsanspruch für konfessionslose Bewerber?

08/01/2014

Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Berlin sorgt für neue Unruhe bei kirchlichen Arbeitgebern. Das Berliner Arbeitsgericht hatte einer erfolglosen Bewerberin eine Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts zugesprochen, weil sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Religion benachteiligt worden sei.   Bislang galt: „Wer für die Kirche arbeiten will, muss an Gott glauben.″ Dies ist gesetzlich in (mehr…)

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Dr. Sören Langner, LL.M.
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