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LG München entscheidet über Grenzen des Patentschutzes von Gentests

16/02/2015

Das Landgericht München hatte sich in seiner Entscheidung mit der Reichweite des Verfahrensschutzes und des derivativen Erzeugnisschutzes nach § 9 Satz 2 Nr. 2 und 3 PatG im Falle eines patentrechtlich geschützten Verfahrens für Gentests auseinanderzusetzen (LG München I, Urteil vom 20. November 2014, 7 O 13161/14 – FLT3-Gentest). Der Sachverhalt war dabei unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass die Handlungen (mehr…)

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Dr. Dirk Smielick
Principal Counsel
Köln