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Lohnpfändung: Abfindung und Verzichtsklauseln

02/05/2019

Nach unseren Ausführungen zur Lohnpfändung im laufenden Arbeitsverhältnis und der Lohnpfändung im zeitlichen Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses widmen wir uns nun zwei Klauseln, die sich in vielen Aufhebungsvereinbarungen und Vergleichen finden. Beispiel 1: Der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis am 4. April (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) mit Wirkung zum 31. Mai. Noch vor Ablauf der Kündigungsfrist, am 15. April, wird dem Arbeitgeber ein (mehr…)

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Autoren

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Dr. Anja Naumann, LL.M. (University of Edinburgh)
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Dr. Felix Fuchs
Counsel
Köln