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Massenentlassungsanzeige: Erst anzeigen, dann unterschreiben?

28/02/2019

Eine Massenentlassungsanzeige ist bei jeder größeren Personalabbaumaßnahme unverzichtbar. Wann sie erforderlich ist, hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer ab, deren Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers innerhalb von 30 Kalendertagen beendet werden soll. Sind die Schwellenwerte des § 17 Kündigungsschutzgesetz überschritten, muss gegenüber der Agentur für Arbeit Anzeige erstattet werden, noch bevor Kündigungen ausgesprochen werden. Kündigungserklärung erst nach Massenentlassungsanzeige Natürlich bedeutet dies, (mehr…)

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Patricia Jares
Principal Counsel
Köln
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Dr. Felix Fuchs
Counsel
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