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Massenentlassungsanzeige – Fehlende Unterschrift führt nicht zur Unwirksamkeit von Kündigungen

06/12/2021

Mit dem Wort „schriftlich“ in § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG ist nicht die Schriftform des § 126 BGB gemeint. Für die Massenentlassungsanzeige reicht die Textform aus.

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Autoren

Dr. Antje-Kathrin Uhl
Luca Michilli