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Mindestlohn: LAG Nürnberg zur Wirksamkeit von Verfallklauseln

25/08/2017

Nimmt eine vertragliche Ausschlussfrist Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausdrücklich vom Geltungsbereich der Klausel aus, führt dies nach einer Entscheidung des LAG Nürnberg (Urteil v.09. Mai 2017 – 7 Sa 560/16) nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel. Die Klausel sei vielmehr nur insoweit unwirksam, wie sie Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn erfasse. Für sonstige Ansprüche behalte die Klausel demnach (mehr…)

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Neil Yeats
Counsel
Berlin