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Mit dem „jungen Team″ in die AGG-Falle

18/02/2011

Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral formuliert sein. Das ist inzwischen allgemein bekannt. Stellenausschreibungen dürfen Bewerber nicht aus Gründen der ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder des Alters diskriminieren oder benachteiligen. Auch das ist weitestgehend bekannt. Doch so klar und einfach ist es nicht immer. Diese Erfahrung musste auch ein Zeitarbeitsunternehmen aus Hamburg machen. Die scheinbar harmlose Formulierung „Wir bieten Ihnen […] die Möglichkeit (mehr…)

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Lisa Gerdel
Senior Associate
Düsseldorf