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Mit der Software ist es nicht getan – praktische Schwierigkeiten bei der Sanktionsprüfung

09/10/2014

Zu Zeiten von Wirtschaftssanktionen gegen Russland, Iran und andere Länder ist immer mehr von Software zur Sanktionslistenprüfung die Rede, die bei Unternehmen mit ausgeprägten Außenwirtschaftsbeziehungen zum Einsatz kommt. Einschlägige Mediendarstellungen oder Produktbeschreibungen mancher Softwareanbieter erwecken den Eindruck, dass mit Einsatz einer solchen Software Verstöße gegen Sanktionen vollständig ausgeschlossen werden können. Ganz so einfach ist es aber nicht.

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Artur Baron
Counsel
Düsseldorf