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Neues Kostenrecht für Notare und Gerichte ab August – vorher schnell noch den Notar beauftragen

18/07/2013

Der Gesetzgeber steht kurz vor dem Abschluss der Reformierung des Kostenrechts für Notare und Gerichte. Das GNotKG absolvierte am 5. Juli 2013 den dritten Durchlauf im Bundesrat. Für die Anwendung des neuen Kostenrechts wird der Zeitpunkt der Auftragserteilung maßgeblich sein. Wer daher den Beurkundungsauftrag vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erteilt, kommt noch in den Genuss der alten, zumeist weniger kostenträchtigen Rechtslage. (mehr…)

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Dr. Katharina Haneke
Counsel
Hamburg