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Neues zum Vergaberecht: Ab 2020 gelten niedrigere Schwellenwerte!

02/12/2019

Zum 1. Januar 2020 treten neue Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft. Sie werden für alle europaweiten Vergabeverfahren gelten, die ab 2020 eingeleitet werden.

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Dr. Sven Brockhoff
Counsel
Stuttgart