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OLG erteilt dem gemalten Testament eine Absage

30/07/2013

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 11. Februar 2013 (Az: 20 W 542/11) entschieden, dass ein Pfeildiagramm den Voraussetzungen eines eigenhändigen Testamentes nach § 2247 Abs. 1 BGB nicht genügt.

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Dr. Dirk Schauer
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