Home / Veröffentlichungen / OLG Frankfurt zur irreführenden Werbung mit Selb...

OLG Frankfurt zur irreführenden Werbung mit Selbstverständlichkeiten

03/02/2021

„Wir liefern schnell, sicher, günstig“ – diese Aussage ist keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten und nicht vom Irreführungsverbot umfasst.

Mehr

Autoren

Foto vonStefan Schreiber
Stefan Schreiber
Counsel
Leipzig