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Online Vergleichsportale geraten in den Fokus des Bundeskartellamts

01/11/2017

Nach § 32e Abs. 5 GWB kann das Bundeskartellamt bei begründetem Verdacht auf erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften Sektoruntersuchungen durchführen. Das Bundeskartellamt macht jetzt erstmalig von dieser Kompetenz Gebrauch. Es hat angekündigt, eine Sektoruntersuchung „Vergleichsportale“ aus den Bereichen Reise, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie im Internet einzuleiten. Das Bundeskartellamt prüft Verstöße gegen Vorschriften zum Verbraucherschutz – namentlich (mehr…)

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Dr. Nantje Johnston, LL.M. (LSE)
Principal Counsel
Hamburg