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Pensionsansprüche des beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers in der GmbH-Insolvenz

30/10/2018

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über, vgl. § 80 Abs. 1 InsO. Der Insolvenzverwalter soll dadurch in die Lage versetzt werden, die gleichmäßige und bestmögliche Befriedigung aller Gläubiger sicherzustellen. Pensionsansprüche als Teil der Insolvenzmasse Als (mehr…)

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Dr. Georg Faude
Counsel
Düsseldorf
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Joachim Kühne
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Frankfurt