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Pflichten und Anreize zur Ergreifung von IT-Sicherheitsmaßnahmen

19/02/2018

Neben den allgemein gehaltenen gesetzlichen Anforderungen u. a. mit Blick auf Risikomanagement im Finanzbereich (z. B. § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz) und anderen branchenspezifischen Regelungen, können Unternehmen auch ohne unmittelbare gesetzliche Verpflichtung jedenfalls mittelbar zur Ergreifung von IT-Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet sein. Entsprechende Verpflichtungen ergeben sich insbesondere aus vertraglichen Vereinbarungen, allgemeine oder bestimmte Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit zu treffen. Sie finden (mehr…)

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Dr. Florian Schneider