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Praxistipps zur Vermeidung von Haftungsrisiken für Stiftungsorgane

13/03/2014

Das OLG Oldenburg (8. November 2013 – 6 U 50/13) hat jüngst den Vorstand einer Stiftung zur Leistung von Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen im Rahmen der Vermögensverwaltung und -verwendung verurteilt. Wie können Stiftungsorgane derartige Haftungsrisiken reduzieren? Der Fall: Pflichtverletzungen des Vorstands Im erwähnten Fall beauftragte der Stiftungsvorstand eine Bank mit der risikoreichen Anlage des Stiftungsvermögens, die so durch die Satzung nicht (mehr…)

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Dr. Dirk Schauer
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Stuttgart