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Scheinselbständigkeit kann teuer werden – auch für den freien Mitarbeiter

15/11/2019

Eine Arbeitgeberin klagte gegen einen früheren Beschäftigten auf Lohnrückzahlung, nachdem dieser vermeintlich als freier Mitarbeiter, tatsächlich jedoch als Arbeitnehmer, zwischen 2001 und 2009 IT-Leistungen für das Unternehmen erbracht hatte. Da dem Beklagten als Arbeitnehmer deutlich weniger Lohn zugestanden habe, forderte die Klägerin über EUR 100.000 zurück. In den ersten beiden Instanzen blieb die Arbeitgeberin erfolglos – das BAG gab ihr (mehr…)

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Dr. Alexander Bissels
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Kira Falter
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