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Schiedsverfahren oder Klage: Der Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO

14/06/2018

Parteien streiten sich nicht nur über das Bestehen von Ansprüchen, sondern immer wieder auch über die Frage, auf welchem Wege streitige Ansprüche durchzusetzen sind. Der Staat stellt für die verbindliche Entscheidung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten die Zivilgerichte zur Verfügung. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen können die Parteien Streitigkeiten aber auch von Schiedsgerichten verbindlich klären lassen. Beispielsfall zu § 1032 Abs. 2 ZPO K als (mehr…)

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Jelena Billau, Maître en droit
Senior Associate
Stuttgart