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SE-Gründung durch Verschmelzung mit SPV nicht rechtsmissbräuchlich

31/07/2018

Durch die Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, „SE“) kann das bestehende Mitbestimmungsstatut einer Gesellschaft „konserviert″ werden, so dass sich eine bloße Steigerung der Anzahl der Beschäftigten nicht auf die Mitbestimmung im Unternehmen auswirkt. „Vorher-Nachher-Prinzip″ der Mitbestimmung in der SE Grundsätzlich richtet sich die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene in einer SE nach dem „Vorher-Nachher-Prinzip″. Dabei werden grundsätzlich die vor (mehr…)

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Dr. Michael Rein
Principal Counsel
Stuttgart