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Selektiver Vertrieb: OLG Frankfurt bestätigt nach EuGH-Vorlage die Rechtmäßigkeit von Drittplattformverboten

13/07/2018

Das OLG Frankfurt hat das Berufungsverfahren in Sachen Cotymit Urteil vom 12. Juli 2018 (Az.11 U 96/14 (Kart)) entschieden: Das von der Luxuskosmetikherstellerin Coty im selektiven Vertrieb mit der Parfümerie Akzente vereinbarte Drittplattformverbot ist zulässig. Das Urteil erging, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union („EuGH“) im Dezember 2017 bereits abstrakt Drittplattformverbote beim selektiven Vertrieb von Luxuswaren für kartellrechtlich zulässig erklärt (mehr…)

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Dr. Markus Schöner, M.Jur. (Oxford)
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