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„Showdown“ in Erfurt: Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz in der Zeitarbeit – Über den Gesamtschutz und tarifliche Ausgleichsvorteile!

01/06/2023

Das BAG hatte im sog. Gesamtschutzverfahren darüber zu entscheiden, ob durch die Tarifverträge der Zeitarbeit vom Gleichstellungsgrundsatz abgewichen werden kann – und dies bejaht.

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Dr. Alexander Bissels
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