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Steuern: Zweifel des BFH an der Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe

25/07/2018

Die Zweifel des IX. Senats des BFH beziehen sich auf Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Die Entscheidung (IX B 21/18) erging im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes. Über die Entscheidung in der Hauptsache hat nun das Finanzgericht Köln zu entscheiden, wobei auch eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Betracht kommt. Seit 1961 ist unverändert ein gesetzlicher Zinssatz von 0,5% pro Monat (mehr…)

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Dr. Alexander Witfeld