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Torpedoklage: Drohende Leistungsklagen versenken

16/02/2017

Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten kann ein ausländisches Gericht neben einem deutschen Gericht oder an dessen Stelle zuständig sein. Diese konkurrierende Zuständigkeit nutzt eine sogenannte Torpedoklage aus, die regelmäßig in Form einer negativen Feststellungsklage in einem EU-Mitgliedstaat eine drohende Leistungsklage der Gegenseite in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezielt blockiert. Torpedoklage in der Praxis Ein deutscher Sportwagen-Hersteller und sein britischer Aktionär streiten über einen (mehr…)

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Foto vonPhilipp Wallau
Dr. Philipp Wallau, LL.M. (King's College London)