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Unterbliebene Einladung zur Hauptversammlung einer AG kann ausnahmsweise unschädlich sein

02/05/2014

Nach dem Aktiengesetz führt eine unterbliebene Einladung zur Hauptversammlung zur Nichtigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse. Ausnahmsweise kann dies anders sein, wenn alle Aktionäre an der Hauptversammlung teilgenommen haben und kein Aktionär der Beschlussfassung widersprochen hat.

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Dr. Katharina Haneke
Counsel
Hamburg