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Unzulässige Befristung des Arbeitsvertrags eines Sportdirektors

11/08/2021

ArbG Hannover: Die Befristung des Arbeitsvertrags eines Sportdirektors mit einer Laufzeit von über zwei Jahren ist unzulässig – Ein beachtenswertes Urteil.

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Foto vonPhilipp Deuchler
Dr. Philipp Deuchler
Senior Associate
Stuttgart