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Urteil zur Kostendeckung von Wasserdienstleistungen: EuGH entlastet die Wasserkraft und Binnenschifffahrt

15/09/2014

Gebühren für Wasserdienstleistungen müssen kostendeckend sein, um die Ressource Wasser effizient zu nutzen – das schreibt die EU-Wasserrahmenrichtlinie vor. Deutschland legt diese Vorgabe eng aus und begünstigt damit vor allem die Industrie. Die Europäische Kommission hatte dies in einem Vertragsverletzungsverfahren gerügt, der EuGH gab Deutschland aber nun grundsätzlich Recht (Rs. C-525/12).

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Dr. Insa Nutzhorn, LL.M. (University of the West of England Bristol)
Principal Counsel
Hamburg