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Vergabe von Planungsleistungen: Neues zur Schätzung des Auftragswerts

18/04/2017

Die Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 13.03.2017 – Verg 15/16) befasst sich mit der vor Beginn eines Vergabeverfahrens durchzuführenden Schätzung des Auftragswerts. Anhand der Schätzung ist zu bestimmen, ob der einschlägige Schwellenwert erreicht oder überschritten wird. Bei Planungsleistungen außerhalb des Sektorenbereichs beträgt dieser Schwellenwert derzeit EUR 209.000,00, bei Planungsleistungen im Sektorenbereich derzeit EUR 418.000,00. Wird der Schwellenwert erreicht oder (mehr…)

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Dr. Sven Brockhoff
Counsel
Stuttgart
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Dr. Volkmar Wagner