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Veröffentlichung der Aufsichtsbehörden zu Google Analytics

26/11/2019

Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie die Freistaaten Sachsen, Thüringen und Bayern und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben jeweils – in der Sache aber gleichlautende – Erklärungen zu Trackingdiensten, insbesondere Google Analytics, herausgegeben. Bei Einsatz von Google Analytics Einwilligung notwendig Gemäß den Erklärungen ist (mehr…)

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Lisa Pytel
Senior Associate
Hamburg