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Vorrang des Informationsinteresses vor Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

02/12/2016

Interessierte Bürger, Umweltverbände und grundsätzlich auch Wettbewerber können – ohne ein besonderes rechtliches Interesse geltend machen zu müssen – freien Zugang zu Umweltinformationen verlangen. Der Informationsanspruch gerät dabei nicht selten in Konflikt mit den Geheimhaltungsinteressen betroffener Unternehmen. In zwei Fällen vor dem EuGH ging es um die Frage, ob ein Umweltverband Zugang zu den Genehmigungsunterlagen für das Inverkehrbringen von Produkten (mehr…)

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Dr. Ursula Steinkemper
Partnerin
Stuttgart