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Vorsicht Arbeitgeber: Der richtige Umgang mit Lohnpfändungen

05/03/2019

Man stelle sich vor, dass ein Arbeitnehmer seinem Kind Unterhalt und einem Versandhaus den Kaufpreis für Unterhaltungselektronik schuldet. Sowohl das Kind als auch das Versandhaus haben ein Urteil gegen den Arbeitnehmer erstritten. Da beide wissen, wo der Arbeitnehmer beschäftigt ist, möchten sie auf seinen Lohn zugreifen. Kommt es zur Gehaltspfändung, muss der Arbeitgeber wissen, an wen er künftig das Arbeitsentgelt (mehr…)

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Autoren

Foto vonFelix Fuchs
Dr. Felix Fuchs
Counsel
Köln
Dr. Anja Naumann, LL.M. (University of Edinburgh)