Home / Veröffentlichungen / Vorsicht, Falle! – Keine Auslandsdienstreise ohne...

Vorsicht, Falle! – Keine Auslandsdienstreise ohne A1-Bescheinigung

18/12/2018

Nach dem sog. Territorialitätsprinzip gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht grundsätzlich nur für Personen, die innerhalb Deutschlands beschäftigt sind. Dies würde an sich dazu führen, dass Arbeitnehmer auf Auslandsdienstreisen nicht mehr dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterfallen. § 4 Abs. 1 SGB IV regelt daher, dass im Falle einer Entsendung weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet und in der Folge auch weiterhin Beiträge zur deutschen (mehr…)

Mehr

Autoren

Foto vonJulia Tänzler-Motzek
Julia Tänzler-Motzek
Counsel
Köln
Foto vonBoris Alles
Dr. Boris Alles
Partner
Frankfurt