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W&I Versicherungen im M&A Prozess

07/11/2017

In Unternehmenskaufverträgen finden sich regelmäßig klare Risikozuweisungen: Verkäufer haften üblicherweise nur im Rahmen der ausdrücklich vereinbarten Garantien. Nicht erfasste „Mängel″ des Zielunternehmens bleiben wirtschaftlich beim Käufer hängen. Haftungshöchstgrenzen legen fest, bis zu welchem Betrag der Verkäufer einstehen muss und Verjährungsfristen für welchen Zeitraum. Für darüber hinaus gehende Beträge oder später geltend gemachte Ansprüche oder Pflichtverletzungen trägt der Käufer das wirtschaftliche (mehr…)

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Dr. Kai Wallisch
Partner
Stuttgart