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Weiter Unsicherheit beim Erwerb „gebrauchter″ Software

03/02/2011

Die lang ersehnte Rechtssicherheit beim Erwerb „gebrauchter″ Software wird weiter auf sich warten lassen: Wie der BGH heute im UsedSoft-Verfahren (Beschluss vom 3. Februar 2011 – I ZR 129/08) mitteilt, wird er die Frage der Zulässigkeit des Handels mit „gebrauchter″ Software dem EuGH vorlegen. Damit bleibt die bisher in Deutschland höchstrichterlich nicht geklärte Frage, inwieweit online erworbene Software ohne Zustimmung des Software-Anbieters gehandelt werden (mehr…)

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Autoren

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Prof. Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (University of London)
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Hamburg