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Weiteres zum Lobbyregistergesetz: Der vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung festgelegte Verhaltenskodex und eigene Verhaltenskodizes

03/03/2022

Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter akzeptieren mit ihrer Lobbyregister-Eintragung den gesetzlichen Verhaltenskodex. Sie können zudem eigene Verhaltenskodizes ergänzen.

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Autoren

Foto vonThomas Sonnenberg
Dr. Thomas Sonnenberg
Partner
Köln
Peter Rempp