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„Wellnessurlaub für EUR 380 p.P.″ – Werbeanzeigen müssen Identität des Anbieters mitteilen

10/05/2019

Das OLG Brandenburg präzisiert in einem aktuellen Beschluss die Vorgaben zu den wettbewerbsrechtlichen Informationspflichten nach § 5a UWG für Werbeanzeigen.

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Autoren

Dr. Rene Sandor, LL.M. (King's College London)