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Wer reklamieren will, muss reisen…

03/06/2011

…und zwar zum Verkäufer. In einer Entscheidung aus dem letzten Jahr (Urteil v. 23.06.2010 Az. VIII ZR 135/08), die wir hier besprochen haben,  hatte sich der BGH zur Feststellung des zuständigen Gerichts nach der EuGVVO mit dem Erfüllungsort der Leistung bei einem (internationalen) Versendungskauf auseinandergesetzt und diesen beim Käufer ausgemacht. Das führte dazu, dass bei Fehlen einer Gerichtsstandvereinbarung der Verkäufer den (mehr…)

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Dr. Robert Budde
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Köln