Home / Veröffentlichungen / Werbung für Komplettküchen: Ohne (Fantasie-)Namen...

Werbung für Komplettküchen: Ohne (Fantasie-)Namen geht es nicht

13/02/2018

Unter keinen Umständen darf für Komplettküchen geworben werden, ohne Typenbezeichnung der enthaltenen Elektrogeräte anzugeben. Notfalls seien Bezeichnungen für No-Name-Geräte zu erfinden. So sieht es jedenfalls das OLG Hamm (Urteil v. 13.6.2017 – 4 U 174/16). Typenbezeichnung in Werbung für Komplettküchen notwendig Die Werbung für sog. Komplettküchen, also Einbauküchen einschließlich der darin enthaltenen Elektrogeräte, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Immer wieder wird (mehr…)

Mehr

Autoren

Foto vonNantje Johnston
Dr. Nantje Johnston, LL.M. (LSE)
Principal Counsel
Hamburg