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Wettbewerbsrecht bleibt „tax-free“

20/05/2019

Nicht-EU-BürgerInnen können auf dem Gebiet der EU unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei im Einzelhandel einkaufen. Hintergrund dessen ist, dass die Reisenden durch die Umsatzsteuer nicht zusätzlich zu einer im Herkunftsstaat gegebenenfalls zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer belastet werden sollen. Für die Abwicklung der nachträglichen Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuer werden regelmäßig „Tax-Free-operators“ eingeschaltet. Zwei solcher Unternehmen standen sich nun vor dem OLG Frankfurt a. (mehr…)

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Stefan Schreiber
Counsel
Leipzig
Annina Barbara Männig