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Wichtiges BGH-Urteil zur Strafzumessung bei Untreuetaten

07/11/2018

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist bei einer Million Euro übersteigenden Steuerhinterziehungsbeträgen in der Regel keine Bewährungsstrafe, sondern eine zu vollziehende Freiheitsstrafe zu verhängen. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass diese für die Steuerhinterziehung entwickelten Strafzumessungserwägungen nicht auf den Tatbestand der Untreue übertragen werden können (BGH, Urteil vom 14. März 2018 – 2 StR 416/16). Vergabe eines ungesicherten Kredits: (mehr…)

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Dr. Daniel Kaiser
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