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Widerruf eines Onlinekaufs von Matratzen

17/07/2019

Der BGH hat entschieden, dass Verbraucher online abgeschlossene Verträge über den Kauf einer Matratze auch dann widerrufen können, wenn sie zuvor die Schutzfolie entfernt und die Matratze „probegelegen″ haben (BGH, Urteil v. 3. Juli 2019 – VIII ZR 194/16, Pressemitteilung Nr. 89/19). Käufer entfernte Schutzfolie und schickte Matratze nach Probeliegen zurück Ein Verbraucher hatte auf der Website des Verkäufers eine (mehr…)

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Lars Eckhoff, LL.M. (Victoria University of Wellington)
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Köln