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Wo betriebliche Altersversorgung draufsteht, ist auch Altersversorgung drin

09/05/2018

Ein zentraler Wesenszug der betrieblichen Altersversorgung ist, dass der Arbeitnehmer die zugesagte Versorgungsleistung erst nach dem Eintritt eines bestimmten Versorgungsfalles beanspruchen kann. Entsprechend ist im Betriebsrentengesetz klargestellt, dass es sich nur um betriebliche Altersversorgung handelt, wenn die zugesagte Leistung einem gesetzlich anerkannten Versorgungszweck dient. Taugliche Versorgungszwecke sind die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Einem oder mehreren dieser (mehr…)

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Dr. Michael Rein
Principal Counsel
Stuttgart