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Wohl bekomm’s! – oder doch nur Prost!? – zur Auslobung der Bekömmlichkeit von Bier

26/08/2015

Das Landgericht (LG) Ravensburg hatte gestern darüber zu entscheiden, ob die Bewerbung von Bier als „bekömmlich“ zulässig ist und verneinte dies nach Presseberichten. Zu klären war die Frage, ob eine solche Anpreisung eine sog. „gesundheitsbezogene Angabe“ darstellt oder nur einen Verweis auf allgemeine nichtspezifische Vorteile eines Lebensmittels ohne Gesundheitsbezug. Würde es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe handeln, so wäre die (mehr…)

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Antonia Bielefeld, LL.M. (Dresden/London)
Counsel
Köln