Home / Veröffentlichungen / Zeitarbeit: Widerruf einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis...

Zeitarbeit: Widerruf einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis mangels Zuverlässigkeit

28/11/2019

Da die von einem Zeitarbeitsunternehmen gerade gegen einen Widerruf der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (§ 5 AÜG) eingelegten Rechtsmittel (Widerspruch und Klage) keine aufschiebende Wirkung haben (vgl. § 86a Abs. 4 S. 1 SGG), ergehen die entsprechenden Entscheidungen regelmäßig im einstweiligen Rechtsschutz – so auch der nachfolgend besprochene Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17. Juni 2019 (Az. L 11 AL 27/19 B ER). (mehr…)

Mehr

Autoren

Foto vonAlexander Bissels
Dr. Alexander Bissels
Partner
Köln
Foto vonKira Falter
Kira Falter
Partnerin
Köln